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BFH 20.01.2016 VI R 24/15, NWB 31/2016 S. 2325

Lohnsteuer | Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Feier eines Dienstjubiläums

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ein Dienstjubiläum ist ein berufsbezogenes Ereignis. (2) Aufwendungen für eine betriebsinterne Feier anlässlich eines Dienstjubiläums können (nahezu) ausschließlich beruflich veranlasst und damit als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen sein, wenn der Arbeitnehmer die Gäste nach abstrakten berufsbezogenen Kriterien einlädt.

Anmerkung:

Die für den Steuerpflichtigen erfreuliche Entscheidung zur Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein Dienstjubiläum folgt dem vorangegangenen Urteil desselben Senats vom - VI R 46/14, das, wie die Veröffentlichung im Bundessteuerblatt (BStBl 2015 II S. 1013) zeigt, von der Finanzverwaltung akzeptiert wurde. In jenem Fall wurden die Aufwendungen eines Arbeitnehmers für...