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Einkommensteuer | Verfassungsmäßigkeit des Alterseinkünftegesetzes bestätigt
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Besteuerung der Altersrenten mit dem Besteuerungsanteil des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG ist verfassungsmäßig, sofern nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird (Bestätigung der BFH-Rechtsprechung). (2) Mit Vorbringen, das sich gegen die Richtigkeit des (BStBl 2002 II S. 618) richtet, kann eine erneute [i]infoCenter „Alterseinkünftegesetz“ NWB RAAAB-54644 verfassungsgerichtliche Prüfung des AltEinkG nicht erreicht werden.
Die Revision des Klägers hatte zwar Erfolg, mit seinem Hauptanliegen, dem Vorbringen die Übergangsregelung nach S. 2324dem AltEinkG sei verfassungswidrig, konnte er jedoch nicht durchdringen. Insoweit bestätigte der X. Senat des BFH seine ständige Rechtsprechung, so dass eine Vorlage zum BVerfG nicht i...