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Arbeitsrecht | Auslegung arbeitsrechtlicher Verfallklauseln
Beinhaltet ein Formulararbeitsvertrag eine Verfallklausel mit zwar sprachlich verschränkten, aber inhaltlich voneinander trennbaren unterschiedlich langen Ausschlussfristenregelungen für verschiedene Arten von Ansprüchen, kann der Vertragstext des unwirksamen Teils der Klausel dennoch zur Auslegung des verbleibenden Teils herangezogen werden. Dass dieser wegen der Auflösung der sprachlichen Verschränkung auslegungsbedürftig wird, lässt nämlich seine inhaltliche Eigenständigkeit nicht entfallen, sondern betrifft insoweit nur dessen Transparenz als verbleibende Regelung (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB).
Im Streitfall enthielt die streitbefangene Klausel hinsichtlich der Geltendmachung zwei Ausschlussfristregelungen, nämlich eine für Zuschläge und eine weitere für alle übrigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis,...