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Körperschaftsteuer | Verdeckte Gewinnausschüttung bei nachträglicher Dynamisierung einer Altersrente
Eine nachträgliche Zusage der Dynamisierung einer Altersrente eines Gesellschafter-Geschäftsführers führt nach dem zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, wenn er im Zusagezeitpunkt bereits das 60. Lebensjahr vollendet hat, auch wenn er nach dem Zusagezeitpunkt tatsächlich noch über zehn Jahre für die Gesellschaft tätig ist.
Einem zu 60 % an einer GmbH beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer stand ab dem vollendeten 65. Lebensjahr eine monatliche Altersrente zu. Dieser Anspruch wurde, als der Gesellschafter-Geschäftsführer 60 Jahre alt war, um eine Dynamisierungsklausel erweitert, nach der die Rente jedes Jahr um 1,5 % steigen sollte. Die GmbH erhöhte die in ihren Bilanzen bereits passivierte Pensionsrückstellung zur Deckung der aufgrund de...