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Erbschaftsteuer | Unmöglichkeit der Selbstnutzung des erworbenen Familienheims
Gesundheitliche Einschränkungen stellen nach dem erst dann zwingende objektive Gründe dar, die nicht zur Versagung der Steuerbefreiung für das Familienheim führen, wenn das selbständige Führen eines Haushalts dem Erwerber schlechthin und nicht nur in dem konkreten sich im Nachlass befindlichen Familienheim unmöglich ist.