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Betriebsprüfung | Zuschätzung im Rahmen der Außenprüfung eines Imbissbetriebs
Mit Urteil vom hat der 2. Senat des FG Hamburg entschieden, dass die im Zeitpunkt einer Außenprüfung festgestellten Umsätze auch den zurückliegenden Prüfungsjahren im Rahmen einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen zugrunde gelegt werden können, sofern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse zwischenzeitlich nicht wesentlich geändert haben.
Der Kläger betrieb einen Imbissbetrieb mit Bäckerei. Nach einer Außenprüfung änderte das Finanzamt die Steuerbescheide für die Vorjahre. Aufgrund der Ermittlungsergebnisse für die Zeit während der Außenprüfung schätzte es erhebliche Mehrerlöse. Mit seiner Klage machte der Kläger – erfolglos – geltend, seine vermeintlich nicht erklärten Wareneinkäufe im Jahr der Außenprüfung dürften nicht zur Grundlage von Zuschätzungen für die Vorjahre gemach...