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BStBK nimmt zum Entwurf des Zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes Stellung
[i]Stellungnahme der BStBK zum Entwurf des Zweiten BürokratieentlastungsgesetzesDie BStBK hat zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie Stellung genommen. Sie führt u. a. aus:
Im Bereich des Steuerrechts werden die aktuellen Bemühungen zur Verbesserung der Transparenz und der Bekämpfung von Gewinnverlagerungen und Steuerhinterziehung dazu führen, dass Unternehmen mit zahlreichen neuen Dokumentationspflichten belastet werden.
[i]AufbewahrungspflichtenDer Entfall der Aufbewahrungspflicht von empfangenen Lieferscheinen, die keine Buchungsbelege sind, nach § 147 Abs. 3 AO ist ein guter Schritt. Darüber hinaus regt die BStBK jedoch an, das Thema der Aufbewahrungsfristen und -regelungen einmal umfassend neu anzugehen. Die Regelung der Aufbewahrungspflichten ist insgesamt unübersichtlich. Dies führt in der Praxis oft dazu, dass zur Sicherheit mehr aufbewahrt wird als eigentlich nötig.
[i]Vierteljährliche LSt-AnmeldungDie in § 41a Abs. 2 Satz 2 EStG vorgesehene Anhebung von 4.000 € auf 5.000 € als den Betrag, ab dem eine vierteljährliche statt einer monatlichen Abgabe von Lohnsteuer-Anmeldungen möglich ist, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Entlastet...