Allgemeine Wirtschaftslehre für Steuerfachangestellte Lösungsheft
16. Aufl. 2016
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B. Arbeitsrecht und soziale Sicherung
1. Berufsbildung für den Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/r bis
1.1 Inhalt des Berufsbildungsvertrages
Lehrbuch Seite 167
Lösung zu Aufgabe 105:
Es soll festgestellt werden, dass die Mindestvorschriften des BBiG im Formularvertrag der Kammern enthalten sind, jedoch auch Freiraum für individuelle Regelungen besteht.
Lösung zu Aufgabe 106:
Ausbildender ist, wer einen Auszubildenden zur Berufsausbildung einstellt und mit dem Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag abschließt (§ 10 Abs. 1 BBiG, Vertragspartner). Der Ausbildende kann einen Ausbilder damit beauftragen, dem Auszubildenden die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln (§ 14 Abs. 1 Nr. 2 BBiG).
Persönlich nicht geeignet ist, wer Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf oder wiederholt oder schwer gegen das Berufsbildungsgesetz oder die aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften und Bestimmungen verstoßen hat (§ 29 BBiG).
Fachlich nicht geeignet ist, wer die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten oder Kenntnisse oder die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse nicht besitzt (§ 30 Abs. 1 BBiG).
Die zuständige Stelle hat darüber ...