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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 13-15 | Kindergeld: Erstausbildung bei Aufnahme eines Studiums nach Berufstätigkeit

Nimmt ein Kind nach Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung ein Studium auf, das eine Berufstätigkeit voraussetzt, ist das Studium nicht integrativer Bestandteil einer einheitlichen Erstausbildung. Mit dieser aktuellen Entscheidung hat der BFH den Eltern das Kindergeld versagt. Das Urteil eröffnet jedoch Studenten, die ein berufsbegleitendes Studium absolvieren und damit über Einkünfte verfügen, die Möglichkeit, die eigenen Aufwendungen sofort als Werbungskosten abzusetzen.

Track 13 | Nachteil: Kein Anspruch der Eltern auf Kindergeld

Ein wichtiges Urteil des Bundesfinanzhofs zur Erstausbildung darf nicht fehlen. Es ist ergangen zum Anspruch der Eltern auf Kindergeld. Es ist aber auch von Bedeutung, was den steuermindernden Abzug der Ausbildungskosten durch das Kind angeht.

Erstmals hat der BFH über einen Sachverhalt entschieden, bei dem die Zusammenstellung der Ausbildungsabschnitte selbständig durch das Kind erfolgte. Im Streitfall hatte die Tochter des Klägers nach ihrer Ausbildung zur Kauffrau im Gesundheitswesen als Angestellte in einer Klinik gearbeitet. Danach absolvierte sie aus eigenem Antrieb ein berufsbegleitendes Studium an einer Ve...