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Track 25 | Entschädigungen: Steuerpflicht der Vergütungen ehrenamtlicher Richter
Das FG Baden-Württemberg hat in erster Instanz entschieden, dass die Aufwandsentschädigungen, die ehrenamtliche Richter (sog. Schöffen) erhalten, nicht steuerfrei sind. Es handele sich um steuerpflichtige Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit. Über die Revision muss der IX. Senat des BFH entscheiden.
Dem anhängigen Verfahren, das wir Ihnen nun kurz vorstellen, liegt ein erstinstanzliches Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg zugrunde.
Das FG aus Stuttgart hat entschieden: Die Aufwandsentschädigungen, die ehrenamtliche Richter – sog. Schöffen – erhalten, sind nicht steuerfrei. Es handele sich um steuerpflichtige Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit. Die Ausübung eines Ehrenamts schließe eine Gewinnerzielungsabsicht nicht aus.
Die Revision ist beim Bundesfinanzhof anhängig unter dem Aktenzeichen IX R 10/16.