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StuB 14/2016 S. 558

Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen

Der Bundesrat hat in seiner 946. Sitzung am der Dritten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen zugestimmt (BR-Drucks. 201/16 (B)). Mit dieser Mantelverordnung wurden mehrere Verordnungen geändert. Folgende Änderungen sind hervorzuheben:

  • Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung: Nach der Neufassung des § 1 Abs. 1 Satz 1 StBVV gilt die StBVV gilt nur noch für Steuerberater mit Sitz im Inland und für deren im Inland selbständig ausgeübte Berufstätigkeit. Die StBVV gilt also nicht mehr, wenn der Steuerberater seinen Sitz im Ausland hat oder wenn er seine Berufstätigkeit (unabhängig von seinem Sitz) im Ausland ausübt. Im neuen Satz 2 wird bestimmt, dass der Steuerberater mit seinem Mandanten eine von den Bestimmungen der StBVV abweichende Vergütung vereinbaren kann. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlich...