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StuB 14/2016 S. 564

Einzelanweisung des Anwalts

Eine konkrete Anweisung des Anwalts macht gem. NWB QAAAF-66558 im Einzelfall nur dann allgemeine organisatorische Regelungen obsolet, wenn diese durch die Einzelanweisung ihre Bedeutung für die Einhaltung der Frist verlieren (vgl. NWB HAAAC-01795).

Praxishinweise

Nach ständiger Rechtsprechung des BGH genügt der Rechtsanwalt seiner Pflicht zur Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftsätze nur dann, wenn er seine Angestellten anweist, nach einer Übermittlung per Telefax anhand des Sendeprotokolls zu überprüfen, ob die Übermittlung vollständig und an den richtigen Empfänger erfolgt ist. Erst danach darf die Frist im Fristenkalender gestrichen werden (vgl.