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Zahlung eines persönlich haftenden Gesellschafters
Wenn ein persönlich haftender Gesellschafter die Forderung eines Gläubigers gegen die Gesellschaft befriedigt und dadurch die Haftungsverbindlichkeit des Gesellschafters erlischt, ist seine Leistung gem. NWB SAAAF-18257 im Insolvenzverfahren über sein Vermögen nicht als unentgeltliche Leistung anfechtbar.
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist bei der Beurteilung, ob eine Leistung des Schuldners unentgeltlich i. S. von § 134 Abs. 1 InsO erfolgte, zwischen Zweipersonenverhältnissen und Dreipersonenverhältnissen zu unterscheiden: Im Zweipersonenverhältnis ist eine Verfügung als unentgeltlich anzusehen, wenn ihr nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts keine Leistung gegenübersteht, dem Leistenden also keine dem von ihm aufgegebenen Vermögenswert entsprechende ...