Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
IDW S 13 verabschiedet
Der Hauptfachausschuss des IDW hat am den IDW S 13 Besonderheiten bei der Unternehmensbewertung zur Bestimmung von Ansprüchen im Familien- und Erbrecht in seiner endgültigen Fassung gebilligt. Im Vergleich zur Entwurfsfassung haben sich einige Änderungen ergeben. Die wesentlichen Änderungen betreffen die folgenden Bereiche:
Klarstellung, dass sich die Höhe des kalkulatorischen Unternehmerlohns nach der marktüblichen Vergütung einer nicht beteiligten Unternehmensleitung bestimmt. S. 557Hierbei sind zeitlicher Arbeitseinsatz und individuelle Kenntnisse zu berücksichtigen. Nicht zu berücksichtigen sind persönliche Leistungen eines Eigentümers, die nicht auf einen Erwerber übertragbar sind.
Ergänzung, dass zur Ermittlung des Zugewinnausgleichs neben der fiktiv...