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Bekanntmachung von DRÄS 6 und DRÄS 7
Im Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 21. 6. 2016 sind die Deutschen Rechnungslegungs Änderungs Standards Nr. 6 und Nr. 7 durch das Bundesministerium der Justiz gem. § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden.
Durch DRÄS 6 werden die folgenden Standards geändert:
DRS 3 Segmentberichterstattung,
DRS 8 Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen im Konzernabschluss,
DRS 9 Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss,
DRS 13 Grundsatz der Stetigkeit und Berichtigung von Fehlern,
DRS 17 (geändert 2010) Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder,
DRS 18 Latente Steuern,
DRS 19 Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises,
DRS 20 Konzernlagebericht und
DRS 21 Kapitalflussrechnung.
DRS 3-10 Segmentberichterstattung von Kreditinstituten und D...