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Steuerbarkeit von Zahlungen einer GmbH & Co. KG an die Komplementär-GmbH für die Geschäftsführung und Haftungsübernahme
, rechtskräftig
Zu entscheiden hatte das Schleswig-Holsteinische FG im Verfahren , ob eine Kombination von fixer und variabler am Betriebsergebnis ausgerichteter Vergütung für die Haftungsübernahme und Geschäftsführung durch einen Gesellschafter eine steuerbare Leistung i. S. von § 1 Abs. 1 UStG darstellt.
A. Leitsatz
Bei einer Haftungsübernahme/Geschäftsführung einer Komplementär-GmbH und einer Zahlung der GmbH & Co. KG kann ein steuerbarer Leistungsaustausch auch dann vorliegen, wenn die GmbH für ihre Leistung eine kombinierte Vergütung aus einem Festbestandteil und einem ergebnisabhängigen Teil erhält (Abgrenzung zum nicht steuerbaren Gesellschafterbeitrag).
B. Sachverhalt
Die Klägerin, eine GmbH, fungiert bei verschiedenen GmbH & Co. KGs als Komplementärin bzw. haftende Gesellschafterin von GbRs. Sie war im Streitjahr 2008 bei den GmbH & Co. KGs nicht am Kapital beteiligt und bei den GbRs haftende Gesellschafterin. Hinsichtlich der GmbH & Co. KGs war ursprünglich vereinbart, dass der Klägerin ein Gewinnvorab für die Geschäftsführung zu gewähren sei, auch im Fall, dass ein Verlust erzielt würde. Der Gewinnvorab sollte in der Handelsbilanz nicht als Aufwand berücksicht...