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EuGH 07.04.2016 C-483/14, NWB 29/2016 S. 2168

Bankrecht | Fortbestand von Anleihen bei grenzüberschreitender Verschmelzung

Das Unionsrecht ist dahin auszulegen, dass bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung eines Anleiheemittenten zur Aufnahme auf eine andere Gesellschaft weder die emittierten (und ggf. wertlosen) Nachranganleihen untergehen noch sich das auf jene anwendbare materielle Recht ändert.

Anmerkung:

Im Streitfall musste der EuGH, dem insgesamt sieben Fragen vorgelegt wurden, sich u. a. zum in diesem Fall anwendbaren Recht und der Vereinbarkeit von § 226 öAktG mit der Richtlinie 78/855/EWG (ABl 2009 L 259 S. 14) äußern und stellt dabei klar, dass bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung (vgl. dazu auch § 122a UmwG) die Verpflichtungen der übertragenden Gesellschaft aus den Emissionsbedingungen qua Gesamtrechtsnachfolge auf den übernehmenden Rechtsträger übergehen und dabei die sog....