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FG Niedersachsen 20.04.2016 9 K 178/14, NWB 29/2016 S. 2166

Abgabenordnung | Präzisierung des innerhalb der Antragsfrist vorzutragenden „Kerns“ des Wiedereinsetzungsgrundes

Das FG Niedersachsen hat sich mit den Formalitäten des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beschäftigt und u. a. den innerhalb der Antragsfrist vorzutragenden Kern des Wiedereinsetzungsgrundes präzisiert. So hat das u. a. festgestellt, dass der Steuerpflichtige und sein Vertreter darauf vertrauen dürfen, dass eine werktags aufgegebene Postsendung am folgenden Werktag den Empfänger erreicht. Die übliche Dauer der Inlandsbeförderung ist allgemein bekannt und braucht daher – im Unterschied zur Absendung des Briefs – nicht glaubhaft gemacht zu werden. Der steuerliche Berater darf außerdem seinen Büroangestellten Anweisungen zur Übermittlung fristwahrender Schriftsätze erteilen und grds. darauf vertrauen, dass die zuverl...