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WPK zur erstmaligen Anwendung der neuen Regelungen zum Bestätigungsvermerk
Mit Meldung vom gibt die WPK Hinweise zur erstmaligen Anwendung der neuen Regelungen zum Bestätigungsvermerk für Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entities, PIE) und für sonstige Unternehmen (Non-PIE).
Danach sind für den Bereich der Non-PIE die Regelungen des AReG einschlägig. Gemäß EGHGB ist § 322 HGB-neu erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse anzuwenden, die nach dem beginnen. Bei kalenderjahrgleichen Geschäftsjahren käme damit der neue Bestätigungsvermerk erstmals für Abschlüsse zum zur Anwendung. Unabhängig davon ist bereits ab dem der (lediglich klarstellende) neue § 317 Abs. 4a HGB-neu zu beachten, wonach sich die Prüfung nicht darauf zu erstrecken hat, ob der Fortbestand des geprüften Unternehmens oder die Wirksamkeit oder Wirtschaftlichkeit der Gesch...