WP Praxis Nr. 8 vom Seite 1

Stichproben im Rahmen der Abschlussprüfung

Dipl.-Kfm. Christian Rohde, StB | Verantw. Redakteur | wp-redaktion@nwb.de

IDW EPS 310 regelt die Auswahlverfahren in der Abschlussprüfung

Bei der Planung und Durchführung von Funktions- und Einzelfallprüfungen hat der Abschlussprüfer wirksame Verfahren zur Auswahl der zu prüfenden Elemente festzulegen, um ausreichende und angemessene Prüfungsnachweise zu erlangen. Dies wird regelmäßig durch eine Prüfung in Stichproben erreicht. Auswahlprüfungen zur Steigerung der Prüfungseffizienz bieten – eine methodisch einwandfreie Anwendung vorausgesetzt – viele Vorteile, denen jedoch im Falle irrtümlicher Annahmen bei der Planung und Durchführung erhebliche Risiken gegenüberstehen. Mit IDW EPS 300 n. F. wurden die Vorgaben zur Erlangung von Prüfungsnachweisen i. S. des ISA 500 (Revised) und ISA 501 novelliert und mit IDW EPS 310 wurden die Vorgaben zur Durchführung von Stichprobenprüfungen gem. ISA 530 erstmals in einen nationalen Prüfungsstandard transformiert. Der Beitrag von und ab S. 199 zeigt Strategien zur Vermeidung wesentlicher Fallstricke bei der Erhebung und Auswertung von Stichproben auf.

Die finale Fassung des AReG

Mit dem AReG setzt der deutsche Gesetzgeber die alle Unternehmen betreffenden prüfungsbezogenen Vorgaben der überarbeiteten EU-Abschlussprüferrichtlinie um. Außerdem werden für die sog. PIE-Unternehmen einzelne Mitgliedstaatenwahlrechte aus der überarbeiteten EU-Abschlussprüferverordnung ausgeübt. Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens gab es einige Änderungen. So wurde beispielsweise von der Vorgabe abgesehen, die Darstellung der key audit matters auch in Bestätigungsvermerken von Nicht-PIEs vorzuschreiben. und fassen in ihrem Beitrag ab S. 193 daher die wichtigsten Gesetzesänderungen zusammen und geben Ihnen einen kompakten Überblick über die wichtigsten Neuregelungen des AReG. Eine Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen aufgrund des APAReG wird in der nächsten Ausgabe der WP Praxis folgen.

In einem weiteren Beitrag befasst sich ab S. 205 mit dem Bestätigungsvermerk für Non-PIEs und dabei insbesondere mit dem neu eingefügten § 317 Abs. 4a HGB, sowie mit der Frage, inwieweit sich bei einer freiwilligen Abschlussprüfung Vorteile durch die Anwendung der ISA realisieren lassen.

Bilanzierung von Energiebeschaffungsverträgen

Mit dem IDW RS ÖFA 3 hat das IDW eine Stellungnahme zu Besonderheiten der Bilanzierung von Energiebeschaffungs- und Energieabsatzverträgen in handelsrechtlichen Abschlüssen von Energieversorgungsunternehmen veröffentlicht. Ziel des IDW RS ÖFA 3 ist es, eine Grundlage zu schaffen, die innerhalb der Versorgungswirtschaft bislang höchst unterschiedliche Vorgehensweise zur Darstellung von schwebenden Energiebeschaffungs- und -absatzgeschäften zu vereinheitlichen. führt in seinem Beitrag ab S. 209 in die Verlautbarung ein.

Beste Grüße

Christian Rohde

Fundstelle(n):
WP Praxis 8/2016 Seite 1
TAAAF-77690