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Gesellschafterausschluss, Gesellschafterliste und einstweiliger Rechtsschutz
Einstweilige Verfügung im Gesellschafterstreit
Einstweiligen Verfügungen kommen im Streit der GmbH-Gesellschafter eine erhebliche Bedeutung zu. Wird ein Gesellschafter von seinen Mitgesellschaftern aus wichtigem Grund aus der Gesellschaft ausgeschlossen, ist er aufgrund der damit verbundenen einschneidenden Konsequenzen regelmäßig daran interessiert, nicht bis zum Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten, sondern möchte bereits vorher gegen seine Ausschließung vorgehen. Er kann zu diesem Zweck zunächst im Vorfeld der Gesellschafterversammlung zu verhindern versuchen, dass ein Ausschließungsbeschluss zustande kommt. Nach der Fassung eines entsprechenden Beschlusses kann er weiterhin versuchen, dessen Vollzug zu verhindern. Da seit der Aufwertung der Gesellschafterliste durch das MoMiG die Ausübung von Gesellschafterrechten von der Eintragung in die Gesellschafterliste abhängig ist, stellt sich die Frage, ob ein ausgeschlossener Gesellschafter durch eine einstweilige Verfügung seine Löschung oder seine Wiedereintragung erreichen kann.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Die einstweilige Verfügung als Instrument des vorläufigen Rechtsschutzes
[i]Singer, NWB 31/201...