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FG Nürnberg 18.02.2016 4 K 423/15, BBK 14/2016 S. 675

Steuerrecht | Darlehensgewährung zum Schein als vGA

Die Darlehensgewährung einer GmbH zum Schein kann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) führen, wenn das Darlehen an den Gesellschafter oder an eine ihm nahe stehende Person zumindest mittelbar ausgezahlt wird.

[i]Darlehensauszahlung an BriefkastenfirmaDer Kläger war Geschäftsführer und Minderheitsgesellschafter einer GmbH. Diese zahlte 250.000 € über das Konto eines Sonnenstudios an eine Schweizer Briefkastenfirma. Dabei sollte es sich angeblich um ein Darlehen handeln; der Verwendungszweck der Überweisung an das Sonnenstudio wurde aber als „Rechts- und Beratungskosten“ S. 676angegeben. Insbesondere diese Verschleierung sprach für eine Darlehensgewährung zum Schein.

[i]Vermögensminderung mangels ForderungDas FG bejahte Einkünfte des Klägers aus einer vGA gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG. Die hierfür erforderliche Vermögensminderung ergab sich aus der nur zum Schein erf...