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Steuerrecht | Keine vGA beim Cash-Pooling im Konzern
Die Wertlosigkeit einer Forderung aus der Teilnahme einer Konzerngesellschaft an einem Cash-Pooling-Verfahren des Konzerns führt zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA), wenn eine Besicherung unterblieben ist.
[i]Begriff des Cash-PoolingBeim Cash-Pooling wird die Liquidität mehrerer Konzerngesellschaften gebündelt. Die Gesellschaften, die Guthaben haben, stellen ihre Guthaben den anderen Gesellschaften, die Liquidität benötigen, im Darlehenswege auf einem Verrechnungskonto zur Verfügung. Auf diese Weise kann eine Fremdfinanzierung durch Banken reduziert werden.
[i]Klägerin hatte Forderung aus Cash-PoolingDie Klägerin hatte im Rahmen des Cash-Pooling Guthaben beigesteuert und damit Fehlbeträge ihrer Muttergesellschaft ausgeglichen. Als die Muttergesellschaft Insolvenz anmeldete, fiel die Klägerin mit ihrer nicht besicherten Forderu...