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FG Münster 15.12.2015 10 K 516/14 K,G, BBK 14/2016 S. 672

Bilanzierung | Passiver RAP für Zuschuss zum Leasing

Für einen öffentlich-rechtlichen Zuschuss zum Leasing emissionsarmer Lkw ist ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden und über die im Zuwendungsbescheid genannte Mindestnutzungsdauer gewinnerhöhend aufzulösen.

[i]Zuwendungsbescheid verlangt Zulassung für zwei JahreIm Urteilsfall erhielt eine Spedition vom Bundesverkehrsministerium einen Zuschuss von 20.400 € für die Anschaffung oder das Leasing von sechs emissionsarmen Lkw. Nach dem Zuwendungsbescheid mussten die Lkw mindestens zwei Jahre in Deutschland zugelassen bleiben. [i]Aufwandszuschuss ist passiv abzugrenzenDie Spedition leaste die Lkw für 48 Monate; das wirtschaftliche Eigentum blieb beim Leasinggeber.

[i]Keine Verteilung über LeasingdauerNach dem FG handelte es sich um einen sog. Aufwandszuschuss, der den Leasingaufwand minderte. Der Zuschuss war über die im Zuwendungsbescheid genannte Mindestdauer von zwei Jahren passiv abzugren...