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IWB 13/2016 S. 477

BZSt | Pflicht zur elektronischen Antragstellung im Rahmen der Vorsteuervergütung jetzt auch für Nicht-EU-Unternehmen

Seit [i]BZSt, Vorsteuervergütung an Unternehmer in Drittstaaten, Informationen unter http://go.nwb.de/kdojtdem sind auch nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer grundsätzlich verpflichtet, Vorsteuervergütungsanträge über das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) elektronisch einzureichen. Nur zur Vermeidung von unbilligen Härten kann das BZSt auf Antrag gestatten, dass der Vergütungsantrag in Papierform eingereicht wird. Die Pflicht zur elektronischen Antragstellung umfasst aber – anders als im Fall von EU-Anträgen – nicht die Rechnungen und Einfuhrbelege, die auch weiterhin im Original vorzulegen sind. Auch im Hinblick auf die Vorlage einer gültigen Unternehmerbescheinigung ändert sich nichts.

Martin Diemer