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BFH 13.04.2016 II R 55/14, NWB 28/2016 S. 2094

Erbschaftsteuer | Festsetzung der Erbschaftsteuer für den Vorerbfall nach dem Tod des Vorerben

Nach dem ist die Erbschaftsteuer für den Vorerbfall nach dem Tod des Vorerben regelmäßig gegen den Nacherben und nur ausnahmsweise gegen den Erben des Vorerben festzusetzen.

Anmerkung:

Das Finanzamt hatte die Erbschaftsteuer nach dem Tod der Vorerbin gegen deren Alleinerbin festgesetzt, nicht gegen die Nacherbin aus der Vorerbschaft. Die Alleinerbin und die Nacherbin sind zwar Gesamtschuldner der Erbschaftsteuer, vorrangig ist jedoch die Steuererhebung bei der Nacherbin vorzunehmen. Die abweichende Vorgehensweise des Finanzamts im Streitfall bedurfte einer nachvollziehbaren Ermessenausübung. Weil es daran im Streitfall fehlte, wurde der Erbschaftsteuerbescheid als rechtswidrig aufgehoben.