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Einkommensteuer: Konsekutives Masterstudium als Teil der Erstausbildung
Leitsatz
Ein Masterstudium ist jedenfalls dann Teil einer einheitlichen Erstausbildung, wenn es zeitlich und inhaltlich auf den vorangegangenen Bachelorstudiengang abgestimmt ist und das – von den Eltern und dem Kind – bestimmte Berufsziel erst darüber erreicht werden kann (entgegen NWB ZAAAD-98404, BStBl 2011 I S. 1243).
Sachverhalt
Streitig ist die Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Festsetzung
von Kindergeld ab Mai 2013. Die Klägerin ist Mutter ihres im August 1988
geborenen Sohnes C, für den sie Kindergeld erhielt. C beendete im April 2013
den Studiengang Wirtschaftsmathematik an der Universität D mit dem
Bachelor-Abschluss. Seit dem Wintersemester 2012/2013 war er bereits für den
Masterstudiengang ebenfalls im Bereich Wirtschaftsmathematik eingeschrieben und
führte diesen Studiengang nach Erlangung des Bachelor-Abschlusses fort. Im Jahr
2013 war C als studentische Hilfskraft mit einer monatlichen Beschäftigungszeit
von 80 Stunden beschäftigt. Daneben war er 1,5 Stunden wöchentlich als
Nachhilfelehrer tätig. Mit Bes...