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STFAN Nr. 7 vom Seite 16

Einzelfälle verdeckter Gewinnausschüttungen

Dipl.-Finanzwirt (FH) Stefan Schönwald; Weil am Rhein

In STFAN 04/2016 S. 16 ff. wurden die Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer verdeckten Gewinnausschüttung dargestellt. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Einzelfälle verdeckter Gewinnausschüttungen.

Typischerweise kommen diese vor bei Dienst-, Miet-, Pacht- und Kaufverträgen.

Darlehensverträge

Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann darin bestehen, dass die Kreditgewährung zwischen der Kapitalgesellschaft und ihrem Gesellschafter zu nicht marktüblichen Bedingungen erfolgt. In Höhe der Differenz zwischen der angemessenen marktüblichen Vergütung für derartige Darlehensüberlassungen und dem tatsächlich gezahlten Zins liegt dann eine verdeckte Gewinnausschüttung vor.

Beispiel

Die A-GmbH gewährt ihrem Gesellschafter A ein Darlehen i. H. v. 200.000 € zu einem Zinssatz von 2 %. Marktüblich wäre ein Zinssatz von 4 %.

Das Einkommen der A-GmbH ist um die verdeckte Gewinnausschüttung i. H. v. 4.000 € zu erhöhen.

Beispiel

Der Gesellschafter A gewährt der A-GmbH ein Darlehen i. H. v. 200.000 € zu einem Zinssatz von 8 %. Marktüblich wäre ein Zinssatz von 4 %.

Das Einkommen der A-GmbH ist um die verdeckte Gewinnausschüttung i. H....

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