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BVerfG  - 2 BvL 7/16 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: KStG 2002 i.d.F. vom 13.12.2006 § 32a Abs 1 S 2, KStG 2002 i.d.F. vom 10.10.2007 § 34 Abs. 13c, GG Art 2 Abs 1, GG Art 20 Abs 3

Rechtsfrage

Ist § 32a Abs. 1 Satz 2 KStG i.d.F. des JStG 2007 vom i.V.m. § 34 Abs. 13c KStG i.d.F. vom insoweit mit dem GG vereinbar, als die rückwirkend eintretende Ablaufhemmung der Festsetzungsverjährung gemäß § 32a Abs. 1 Satz 2 KStG auch die Änderung einer bei dem Inkrafttreten des § 32a KStG am bereits festsetzungsverjährten Einkommensteuerfestsetzung gegenüber dem Gesellschafter, dem die verdeckte Gewinnausschüttung zuzurechnen ist, in offener Festsetzungsfrist ermöglicht?

Ablaufhemmung; Einkommensteuer; Körperschaftsteuer; Verdeckte Gewinnausschüttung

Fundstelle(n):
RAAAF-76846

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