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Besteuerung von Reiseleistungen in Deutschland EU-rechtswidrig?
Die EU-Kommission hat gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren beim EuGH eingeleitet (vgl. EU-Kommission vom , vgl. http://go.nwb.de/9go6l). Die EU-Kommission wirft Deutschland vor, es habe versäumt, für eine ordnungsgemäße Anwendung der in der MwStSystRL geltenden Regelungen für Reisebüros zu sorgen. Nach den Bestimmungen der MwStSystRL gilt bei Reiseleistungen eine besondere Bemessungsgrundlage, der zufolge die Gewinnmarge (Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten des Reisebüros und dem vom Reisenden zu zahlenden Gesamtbetrag ohne MwSt) heranzuziehen ist.
Ziel der Regelung ist es, gleiche Wettbewerbsbedingungen für Anbieter zu schaffen und Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen.
Hintergrund für die Klage der EU-Kommission ist insbesondere ein „EU-Kommission/Spanien“ NWB CAAAE-45286 (HFR 2013 S. 1073). Nach Urteil des EuGH gilt die Sonderregelung für Reisebüros (Margenbesteuerung) nicht nur für Leistungen an Endverbraucher (so die Regelung in Deutschland), sondern auch für Leistungen an Unternehmer. Diese Abweichung gegenüber dem EU-Recht wirft die EU-Kommission Deutschland vor.
Weiterer Kritikpunkt der EU-Kommission ist die deutsche ...