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Umsatzsteuer | Umsatzsteuerfreie Betreuungsleistungen
Betreuungsleistungen einer juristischen Person sind unter Berufung auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. h MwStSystRL steuerfrei, wenn ihr eine Erlaubnis zum Betrieb einer Einrichtung zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen nach § 45 SGB VIII erteilt wurde und die Kosten für diese Leistungen über einen Träger der freien Jugendhilfe abgerechnet und damit mittelbar von öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe gezahlt werden (Bezug: § 4 Nr. 25 UStG; Art. 132 Abs. 1 Buchst. h MwStSystRL; § 45, § 75 SGB VIII).
Nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. h MwStSystRL sind „eng mit der Kinder- und Jugendbetreuung verbundene Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder andere von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannte Einrichtungen“ steuerfrei. Die klagende GmbH erbringt u. a. Betreuungsleistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achte...