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RENO Nr. 7 vom Seite 19

Ein Streifzug durch das BGB – Buch 3

Rechtsfachwirtin Silke Umland; Drochtersen

Das Bürgerliche Gesetzbuch begleitet uns ein Leben lang, ohne dass wir es immer mitbekommen. In dieser Beitragsserie werden Sie an einem Streifzug durch das BGB teilnehmen und lernen, wann uns die darin enthaltenen gesetzlichen Regelungen im Alltag begegnen können.

Auch im dritten Teil dieser Beitragsserie durchstreift die Familie Brecht, bestehend aus den Eltern Bert (42) und Babette (38) mit ihren Kindern Benjamin (5) und Britta (17) in ihrem alltäglichen Leben fast unbemerkt das dritte Buch des BGH.

Sachenrecht

Die §§ 854 bis 1296 BGB umfassen den Bereich Sachenrecht, also das Recht an Sachen oder Dingen. Während es im vorherigen Beitrag (RENO 6/2016 S. 16) um Schuldverhältnisse mit anderen Personen ging, betrifft das dritte Buch des BGH Rechte und Pflichten, die Personen an einer Sache haben.

Das Sachenrecht regelt insbesondere

  • den Besitz,

  • die Rechte an Grundstücken,

  • das Eigentum,

  • die Dienstbarkeiten,

  • das Vorkaufsrecht,

  • die Reallasten,

  • die Hypothek, Grund- und Rentenschuld sowie

  • das Pfandrecht an beweglichen Sachen und Rechten.

Besitz

Der Besitz ist vom Eigentum zu unterscheiden. Während Besitzer derjenige ist, der die tatsächliche Gewalt über eine Sache hat (§ 854 BGB), hat der Eigentümer die rechtliche Herrs...

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