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Maklerrecht | Gebühr für Wohnungsbesichtigung unzulässig
Ein Makler kann keine Gebühr für die Besichtigung einer Wohnung verlangen. Im entschiedenen Fall verklagte die Wettbewerbszentrale einen Makler auf Unterlassung der Geltendmachung einer Besichtigungsgebühr von rund 35 €. Das Landgericht hat die Auffassung der Wettbewerbszentrale bestätigt. Die Erhebung einer solchen Gebühr sei vor dem Hintergrund [i]Müller, NWB 37/2015 S. 2731des sog. Bestellerprinzips wettbewerbswidrig. Das Bestellerprinzip, das seit dem im Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (WoVermRG) geregelt ist, hat nicht nur zur Folge, dass die klassische Vermittlungsprovision für den Mietsuchenden wegfällt; auch die Erhebung sonstiger Pauschalen und Gebühren ist als Umgehung des Bestellerprinzips nicht erlaubt.