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Abgabenordnung | Wahl zur getrennten Veranlagung durch den Insolvenzverwalter für den Insolvenzschuldner
Nach dem darf der Insolvenzverwalter für den Insolvenzschuldner das Wahlrecht zur getrennten Veranlagung ausüben, da dieses zu den Rechten eines Insolvenzverwalters gehört, weil es sich um ein vermögensbezogenes und damit der Insolvenzmasse zuzuordnendes Recht handelt.