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NWB direkt Nr. 27 vom Seite 742

Unterhalt beim Wechselmodell – Verrechnung des Kindergelds

Dr. Wolfram Viefhues

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB CAAAF-76410 Trennen sich Eheleute, die gemeinsame Kinder haben, übernimmt in den meisten Fällen ein Elternteil den Schwerpunkt der Betreuung, während der andere Elternteil sich auf Umgangskontakte beschränkt (sog. Eingliederungs- oder Residenzmodell). Es gibt aber auch Fallgestaltungen, in denen beide Elternteile aufgrund einer einvernehmlichen Regelung sich in gleichem Umfang die Betreuung der Kinder aufteilen, die sich dann abwechselnd für einen bestimmten Zeitraum beim Vater und für einen gleichen Zeitraum bei der Mutter aufhalten (sog. echtes Wechselmodell). Der NWB XAAAF-73957 schafft Klarheit in einer höchst umstrittenen Frage der Verrechnung des Kindergelds beim sog. Wechselmodell.

Ausführlicher Beitrag s. .

Die unterhaltsrechtliche Situation nach dem Gesetz

[i]Gesetzliche Haftungsverteilung geht vom Eingliederungs- oder Residenzmodell aus Die unterhaltsrechtliche Regelung (§ 1606 BGB) geht vom Residenzmodell aus. Da ein Elternteil die Betreuung und Versorgung des Kindes übernimmt, entlastet ihn dies von der Barunterhaltspflicht. Nur der andere Elternteil muss Barunterhalt zahlen. Diese Konstruktion passt aber nicht auf das echte Wechselmodell. Bereits im Jahre 2014 hatte der BGH ent...