Tom Giesen

Wirtschaftsrecht: Arbeitsrecht

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-470-66631-0

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Wirtschaftsrecht: Arbeitsrecht (1. Auflage)

Kapitel 3

33. Arbeitsvertrag

3.13.1 Inhalt und Abschluss eines Arbeitsvertrages

[i]Wesentliche Vertragsbestandteile Bei einem Arbeitsvertrag handelt es sich um einen gegenseitigen Austauschvertrag in Form eines Dauerschuldverhältnisses, der für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer zahlreiche Rechte und Pflichten begründet. Durch Angebot gem. § 145 BGB und Annahme gem. § 147 BGB der vertragschließenden Parteien kommt das Arbeitsverhältnis zustande. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen sich über die wesentlichen Bestandteile des Arbeitsverhältnisses einig sein. Schließen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag ab, obwohl sie sich nicht über alle Bestandteile einig sind, liegt ein Dissens vor, der in der Regel zur Unwirksamkeit des Vertrages führt (§ 154 Abs. 1 BGB). Zu den wesentlichen Vertragsbestandteilen gehören Vertragsparteien, Art und Umfang der vereinbarten Tätigkeit, Arbeitszeit, Arbeitsort sowie Vergütung. Die §§ 611 ff. BGB sehen nur für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen eine Schriftform vor (§ 623 BGB), nicht aber für den Abschluss eines solchen. Daher können Arbeitsverträge auch mündlich oder sogar konkludent abgeschlossen werden. Da der Abschluss von Arbeitsverträgen nicht ...