Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 6 K 263/15

Gesetze: AO § 16FVG § 17 Abs. 2 Satz 3 ZAO Abschnitt XV (1) Nr. 1

Sachliche Zuständigkeit eines Finanzamts: Auslegung von Zuständigkeitsregelungen

Leitsatz

1. Die sachliche Zuständigkeit der Finanzbehörden richtet sich gem. § 16 AO nach dem Finanzverwaltungsgesetz (FVG). § 17 Abs. 2 Satz 3 FVG sieht vor, dass die zuständige Landesregierung durch Rechtsverordnung einem Finanzamt Zuständigkeiten übertragen kann. Für Hamburg ist die Zuständigkeit für die Finanzämter in der Anordnung über die Zuständigkeiten für Finanzämter vom geregelt.

2. Abschnitt XV (1) Nr. 1 ZAO setzt wegen des Begriffs des Binnenschiffers eine natürliche Person voraus.

Fundstelle(n):
UAAAF-76375

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen