Arbeitshilfe - Stand: 22.03.2017

Einnahmen eines ehrenamtlichen Richters sind steuerpflichtig?

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Handelt es sich bei einer zugeflossenen Vergütung nach dem Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz -JVEG- aus der Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter (Schöffe), hier bei einem Landgericht, um eine steuerbare und steuerpflichtige Einnahme i.S. des Einkommensteuergesetzes? - Wenn dies bejaht wird: Unter welcher der sieben Einkunftsarten wird die Einnahme erfasst?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
KAAAF-76293