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Einkommensteuer | Kindergeld: Keine Berücksichtigung einer Schmerzensgeldrente
Bei der Prüfung, ob ein volljähriges behindertes Kind über hinreichende finanzielle Mittel zur Bestreitung seines persönlichen Unterhalts verfügt, ist nach dem eine Schmerzensgeldrente grds. nicht zu berücksichtigen.
Das Urteil ist für die Eltern von Kindern, die durch einen Unfall lebenslang schwerbehindert wurden und daher ebenso lange Ansprüche auf Kindergeld haben, von großer Bedeutung. Zu Recht hat der BFH aus der Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion des Schmerzensgelds gefolgert, dass diese Entschädigungszahlungen nicht zur Deckung des Existenzminimums eines Kindes heranzuziehen sind. Solche Schmerzensgeldentschädigungen sind im Übrigen auch nicht steuerbar (, BStBl 1960 III S. 87; vom - VIII R 79/91, BStBl 1995 II S. 121).