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Einigung zur Reform der Erbschaftsteuer
[i]Ausführliche Erklärung zur Einigung unter www.bundesfinanzministerium.deAm haben sich die Spitzen von CDU, CSU und SPD über die Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer geeinigt. Nach erfolgreichem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens soll das Gesetz rückwirkend zum in Kraft treten. Gegenüber dem Regierungsentwurf vom (s. hierzu Eisele, NWB 30/2015 S. 2202) sieht die Gesamteinigung u. a. folgende Anpassungen vor:
[i]Entlastung kleiner Unternehmen von BürokratieFür Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten entfällt auch weiterhin die Lohnsummenprüfung für die Gewährung der Verschonung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Saisonarbeiter bleiben bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl unberücksichtigt.
[i]Einschränkung von SteuergestaltungenMissbräuchliche Steuergestaltung wird eingeschränkt, wie dies das BVerfG gefordert hat. Wenn das nicht begünstigte Verwaltungsvermögen 90 % des gesamten Betriebsvermögens überschreitet, wird die Verschonung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer ausgeschlossen.
[i]Förderung von InvestitionenDie Erbschaftsteuer darf Investitionen nicht behindern und Arbeitsplätze nicht gefährden. Deshalb werden diejenigen Mittel aus einem Erbe, die gemäß dem vorgefassten Willen des Erblassers innerhalb von zwei Jahren nach seinem Tod für Investitionen in...