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BFH  - V R 12/16 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: UStG 2005 § 13 Abs 1 Nr 1 Buchst a, RL 77/388/EWG Art 2 Nr 1, RL 77/388/EWG Art 10 Abs 2 UAbs 2

Rechtsfrage

1. Erbringt ein Mobilfunkdienstanbieter bereits mit der entgeltlichen Zurverfügungstellung von Guthaben auf Prepaid-Konten, d.h.

- bei der entgeltlichen Direktaufladung auf ein sog. Prepaid-Konto im Zeitpunkt der Aufladung und

- bei der Veräußerung von Guthabenkarten zur späteren Aufladung auf dieses Konto im Zeitpunkt des Verkaufs

sonstige Leistungen gegen Entgelt, wenn zu dem jeweiligen Zeitpunkt der zur Annahme einer Leistungsbeziehung notwendige unmittelbare Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung besteht?

2. Kommt es auf den (späteren) Zeitpunkt der Verwendung dieser Guthaben für Telefonate etc. an?

Entgelt; Sonstige Leistung; Telefon; Zeitpunkt

Fundstelle(n):
KAAAF-75846

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