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IWB Nr. 12 vom Seite 438

Country-by-Country Reporting: EU-Richtlinienvorschlag 2016/881 zum automatischen Informationsaustausch

Prof. Dr. Stephan Rasch, RA/FAfStR, Partner, PricewaterhouseCoopers AG München

Am [i]EU-Vorschlag zum Country-by-Country Reporting hat der ECOFIN (EU Economic and Financial Affairs Council) die Umsetzung der Regelungen zum sog. Country-by-Country Reporting (CbCR) in der Richtlinie EU 2016/881 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung beschlossen (vgl. ABl EU Nr. L 146/8 vom ). Die RL 2011/16/EU sah bereits bisher in bestimmten Bereichen einen verpflichtenden automatischen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten vor. Hierdurch werden in der EU tätige multinationale Unternehmen mit weltweiten Einnahmen von über 750 Mio. €/Jahr zur Offenlegung darüber verpflichtet, wo sie in der EU ihre Gewinne erzielen und Steuern bezahlen.

[i]Abgrenzung zu „Public CbCR“ und Anti-Tax Avoidance-Richtlinienentwurf, zu diesem s. unter http://go.nwb.de/1hphiVon dieser Richtlinie zu unterscheiden ist die sog. Anti-Tax Avoidance-Richtlinie, die zwar auch Gegenstand der Beratungen des ECOFIN am war, deren Verabschiedung aber auf das nächste Treffen am verschoben wurde. Weiterhin von der hier besprochenen Richtlinie zum CbCR abzugrenzen, ist die derzeit diskutierte Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU (ABl EU Nr. L 182/19 vom ). Diese Änderung enthält insbesondere das sog. „Public CbCR“, das eine Veröffentlichung zumindest von aggregie...