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Sonderregelungen für Banken im Entwurf der Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 440Mit ihrem Entwurf der Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung (VWG BsGa-E) konkretisiert die Finanzverwaltung ihre Auslegung des sog. Authorized OECD Approach (AOA) zur uneingeschränkten Selbständigkeitsfiktion von Betriebsstätten. Insbesondere der bankenspezifische Teil des BMF-Schreibens führt dazu, dass grenzüberschreitend tätige Kreditinstitute ihre Verrechnungspreismodelle überprüfen und ggf. anpassen müssen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
I. Grundsätzliches
[i]Regelungen des VWG BsGa-E wirken sich insbesondere auf die Zuordnung von Vermögenswerten ausKernthema der BsGaV sowie des VWG BsGa-E ist die steuerliche Zuordnung von Vermögenswerten sowie der verbundenen Chancen (Erträge) und Risiken zu Betriebsstätten. In der Bankenpraxis kommt insbesondere der Zuordnung von Kreditforderungen große Bedeutung zu – diese beeinflusst die Zuordnung von Zinserträgen, potenziellen Wertberichtigungen sowie von Passiva (Dotations- und Fremdkapital) und zusammenhängenden Aufwendungen.
II. Zuordnung auf der Aktivseite
[i]Kernthemen sind Zuordnung und Zuordnungsänderungen von KreditforderungenDie Regelungen des VWG BsGa-E sind nicht deckungsgleich mit dem AOA. So unterstellt der VWG BsGa-E eine Hold-to-Maturity-Strategie, in der die Sales/Marketing-Funktion von übergeordneter Bedeutu...