Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Sonderregelungen für Banken im Entwurf der Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung
Abweichungen vom OECD-Betriebsstättenbericht
Mit [i]BMF, VWG BsGA (Entwurf) vom 18. 3. 2016 unter http://go.nwb.de/tj5dc der Veröffentlichung des Entwurfs der Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung (VWG BsGa-E) hat die deutsche Finanzverwaltung ihre Auslegung des Authorized OECD Approach (AOA) in Form der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV) konkretisiert. Aufgrund der Tatsache, dass Kreditinstitute – auch aus aufsichtsrechtlichen Erwägungen – häufig ihr internationales Geschäft über Betriebsstättenstrukturen betreiben, ist dieses BMF-Schreiben für den Bankenbereich von erheblicher Bedeutung. Den bankenspezifischen Inhalten des VWG BsGa-E kommt daher über den allgemeinen Teil hinaus besondere Beachtung zu. Im Folgenden werden die für Banken maßgeblichen Inhalte des VWG BsGa-E dargestellt und vor dem Hintergrund aktueller Praxiserfahrungen kommentiert.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .
I. Gegenstand der vorliegenden Untersuchung
[i]Bankenspezifische Regelungen wirken sich v. a. auf die Zuordnung von Vermögenswerten ausZunächst werden die bankenspezifischen Regelungen des VWG BsGa-E dargestellt und anschließend deren Übereinstimmung mit den Grundsätzen des OECD-Betriebsstättenberichts untersucht. Der Fokus wird hierbei auf die Zuordnung von Vermögenswerten gelegt. Insb...