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IWB Nr. 12 vom Seite 436

„Qualifizierende ausländische Steuerpflichtige“ in den Niederlanden

Tim Lühn, RA/StB/FAStR und Fachberater für Internationales Steuerrecht, ist Partner bei Volbers Vehmeyer & Partner in Lingen (Ems)

Zum [i]Gesetzesänderung ab dem 1. 1. 2015 in den Niederlanden gab es im niederländischen Einkommensteuerrecht eine Änderung der Steuerregelung für „qualifizierende ausländische Steuerpflichtige“ (de kwalificerende buitenlands belastingplichtige). Dies sind im Ausland wohnhafte Steuerpflichtige, die in den Niederlanden mindestens 90 % ihrer Welteinkünfte erzielen. Für Veranlagungen zur niederländischen Einkommensteuer ab einschließlich 2015 haben „qualifizierende ausländische Steuerpflichtige“ nur noch unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einkommensteuermindernde Abzugsposten. Diese „qualifizierende ausländische Steuerpflicht“ entspricht der fiktiven unbeschränkten Einkommensteuerpflicht auf Antrag i. S. des § 1 Abs. 3 EStG für beschränkt Einkommensteuerpflichtige.

I. Steuerregelung für „qualifizierende ausländische Steuerpflichtige“

[i]Betroffen sind natürliche Personen mit Wohnsitz im Ausland ...Als „qualifizierende ausländische Steuerpflichtige“ gelten natürliche Personen, die nicht in den Niederlanden wohnen. Diese Personen haben in den Niederlanden einen Anspruch auf einen einkommensteuermindernden Abzugsposten, Abgabenermäßigungen sowie abgabenfreies Vermögen im Rahmen der Veranlagung zur niederländischen Einkommensteuer.

Nach einer zum in Kraft getretenen Gesetzesänd...