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Arbeitshilfe - Stand: 29.01.2020

Ausländische Berufsqualifikationen - Anerkennungsverfahren

Institut der deutschen Wirtschaft Köln e. V.

Alle Personen mit einem ausländischen Berufsabschluss – unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus – haben seit April 2012 einen Rechtsanspruch, ihre Berufsqualifikation von einer zuständigen Stelle (z. B. der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer) auf Gleichwertigkeit mit einem deutschen Referenzberuf prüfen zu lassen. Als Rechtsgrundlage dient das in Kraft getretene „Anerkennungsgesetz“ (Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen – BQFG).

Die formale Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen ist Voraussetzung für die Ausübung von sogenannten reglementierten Berufen – etwa medizinische Berufe. Doch auch bei nicht reglementierten Berufen, wie den meisten der rund 330 Ausbildungsberufe im dualen System, können Unternehmen durch eine formale Anerkennung die ausländische Berufsqualifikation einfacher einschätzen und den potenziellen Bedarf einer Weiterbildung oder Nachqualifizierung passgenau bestimmen.

Durch den Bescheid, der am Ende des Verfahrens ausgestellt wird und der das Ergebnis des Verfahrens bestätigt, können Sie sich ein aussagekräftiges Bild über die erle...

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