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Umsatzsteuer | Steuersatz bei Krankentransport mittels Taxen und Mietwagen
Das BMF hat zu den Konsequenzen der und XI R 39/10 sowie vom - V R 4/15 in Bezug auf den anzuwendenden Steuersatz beim Krankentransport mittels Taxen und Mietwagen Stellung genommen ( NWB IAAAF-75060).
Hintergrund: Mit Urteilen vom - XI R 22/10 und XI R 39/10 hat sich der BFH zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG auf Leistungen aus der Beförderung von kranken und verletzten Personen mit Taxen und Mietwagen geäußert. Der BFH hat die bestehende Verwaltungsauffassung, nach der die Steuerermäßigung nicht für von Mietwagenunternehmern erbrachte Leistungen gilt, grundsätzlich bestätigt.
Die Steuerermäßigung ist nach dem Urteil XI R 39/10 NWB SAAAE-77329 (BStBl 2015 II S. 421 = Kurzinfo StuB 2015 S. 863 ...