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Hinzuschätzungen wegen Verletzung der Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten
(1) Hat ein Stpfl. seine Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten verletzt, bestehen gem. rkr. NWB LAAAF-04008 (EFG 2015 S. 2031) bei der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutz vorzunehmenden summarischen Überprüfung keine ernsthaften Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Hinzuschätzung, bei der ein branchenbezogener durchschnittlicher Rohgewinnaufschlagsatz zugrunde gelegt wird. (2) Die entschädigungslose Befreiung von Steuernachforderungen anlässlich einer Betriebsübertragung ist bei der Ermittlung des Aufgabegewinns zu berücksichtigen (Bezug: § 146 Abs. 4, § 146 Abs 5 Satz 2, § 162 Abs. 1, § 162 Abs. 2 Satz 2, § 146 Abs 1 Satz 1 AO; § 69 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 FGO).