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Ansparabschreibung nach Buchwerteinbringung in Personengesellschaft
(1) Eine Ansparabschreibung nach § 7g EStG in der bis zum Inkrafttreten des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 vom (BGBl 2007 I S. 1912) geltenden Fassung darf nicht vorgenommen werden, wenn im Zeitpunkt ihrer Geltendmachung beim FA bereits feststeht, dass der Betrieb zu Buchwerten in eine Personengesellschaft eingebracht wird. (2) Die Einbringung eines Betriebs in eine Personengesellschaft steht als tauschähnlicher Vorgang einer Veräußerung auch dann gleich, wenn die aufnehmende Personengesellschaft die Buchwerte des eingebrachten Betriebs fortführt (Bezug: § 7g Abs. 3 EStG 2002).
Der Große Senat des BFH hat auf Vorlage des X. Senats mit seinem Beschluss vom - GrS 2/12 NWB UAAAF-06293 (BStBl 2015 II S. 1007 = Kurzinfo StuB 2015 S. 840 NWB YAAAF-07323) entschieden, dass eine Ansparabschreibung nach § 7g EStG 2002 in der bis zum Inkrafttrete...BStBl 2007 I S. 630