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Bilanzierung mittels Credit Linked Notes (CLN) gesicherter Darlehensforderungen
(1) Die Bestimmungen des § 5 Abs. 1a EStG 2002 i. d. F. des Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen vom (BStBl 2006 I S. 353) und des § 254 HGB i. d. F. des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom (BStBl 2009 I S. 650) über die Bildung und Berücksichtigung von bilanziellen Bewertungseinheiten sind nicht rückwirkend auf den Zeitraum vor ihrem Inkrafttreten anzuwenden. (2) Vor dem Inkrafttreten jener Vorschriften kam die Bildung und steuerliche Anerkennung von bilanziellen Bewertungseinheiten nur in Betracht, wenn die strikte Beachtung des Einzelbewertungsgrundsatzes i. V. mit dem Imparitätsprinzip dazu führen würde, dass ein den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen des Unternehmens widersprechendes Bild entsteht. (3) Eine Bewertungseinheit zwischen den durch CLN gesicherten Darlehensforderungen einer Bank...